ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
für Fotografie, Fotoreportagen und damit zusammenhängende Dienstleistungen

  1. ALLGEMEINES
    • Die AGB gelten für alle der Fotografin Ann-Christin Wegmann (nachfolgend auch „AB“ oder „Fotografin“ genannt) erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.
    • Vertragspartnerin für alle Rechtsgeschäfte ist:

Ann-Christin Wegmann
Buddenkämpe 4a
49377 Vechta

Telefon: 01731755516
E-Mail: info@annchristinbert.de
Webseite: www.annchristinbert.de

Steuernummer: 68/147/12788
Umsatzsteuer-ID: DE316585714

  • Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von AB hergestellten Produkte, gleich welcher Form und mit welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, elektronische Daten).
  1. ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS
    • Der Auftraggeber stellt AB über das Kontaktformular auf ihrer Homepage (annchristinbert.de) eine Anfrage.
    • Nach Abstimmung der Auftragsdetails sendet AB dem Auftraggeber per E-Mail ein individuelles Angebot mit mehreren Buchungspaketen zur Auswahl. Dieses Angebot stellt noch keine verbindliche Terminreservierung dar. Ein Angebot von AB an den Auftraggeber hat eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Absendung des Angebots, sofern keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist.
    • Möchte der Auftraggeber das Angebot von AB annehmen, teilt er ihr diese Absicht per E-Mail oder Telefon mit. Zur Annahme des Angebots erhält der Auftraggeber von AB sodann mit weiterer E-Mail einen Link zum Buchungsformular. Mit dem Ausfüllen und Absenden dieses Buchungsformulars akzeptiert der Auftraggeber diese AGB und die Buchung kommt zustande. Erreicht AB das ausgefüllte Buchungsformular nicht innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt des Links zur Buchungsformular, kommt die Buchung nicht zustande, es sei denn, dass die Gültigkeitsdauer des Angebotes gemäß Ziffer 2.2 noch nicht abgelaufen ist.
    • AB bestätigt sodann die verbindliche Buchung per E-Mail.
    • Mit Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber entsteht eine Gebühr gem. Ziffer 3.2.
  2. LEISTUNGEN, VERGÜTUNGEN
    • Für die Herstellung der Lichtbilder gilt das vereinbarte Honorar gemäß gebuchtem Paket laut Angebot.
    • Nach erfolgter Buchung wird eine Gebühr für die Vorarbeit von AB in Höhe von 30% des vereinbarten Honorars fällig, zahlbar nach Rechnungserhalt per Überweisung innerhalb von 14 Tagen, sofern der vereinbarte Fototermin weiter als zwei Wochen entfernt ist. Bei kurzfristigen Buchungen, die bereits innerhalb von zwei Wochen stattfinden werden, ist die Gebühr sofort fällig. Die Vorarbeit beinhaltet alle Gespräche vor dem vereinbarten Fototermin, die gesamte Buchungsabwicklung, Planung und Vorbereitung auf den Fototermin, Recherche sowie je nach gebuchtem Paket das Welcome Package.
    • Geht die in Punkt 3.2 genannte Gebühr nicht fristgemäß bei AB ein, ist AB nicht zur Durchführung des Auftrags verpflichtet.
    • Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Für etwaige Mahngebühren und die Kosten (auch außergerichtliche) anwaltlicher Intervention kommt der Auftraggeber auf.
    • Der Restbetrag des vereinbarten Honorars ist zahlbar per Überweisung spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem Fototermin. Etwaige Reisekosten, Parkgebühren o.ä. von AB werden (gegen Beleg) mit dem Restbetrag fällig.
    • Alle Zahlungen des Auftraggebers unter dem Vertrag sind auf das folgende Bankkonto zu überweisen:

Kontoinhaber:            Ann-Christin Wegmann
Bankinstitut:              Volksbank Visbek eG
IBAN:                         DE29 2806 6103 0011 0035 02
BIC:                           GENODEF1VIS

  • Erfolgt die Anreise mit dem eigenen PKW von AB werden dem Auftraggeber 0,50€/Kilometer berechnet, sofern im Angebot von AB nichts anderes angegeben ist. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung, werden die tatsächlich entstandenen Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt.
  • Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten, wie beispielsweise Parkgebühren, sind nicht im Honorar enthalten und sind vom Auftraggeber zu zahlen.
  • Sofern nach Vertragsschluss nichts Abweichendes vereinbart wurde, wird für eine Verlängerung des Auftrags (auf ausdrücklichem Wunsch des Auftraggebers) ein Honorar für jede weitere angefangene halbe Stunde gemäß dem Angebot berechnet.
  • Sollte die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die AB nicht zu vertreten hat (z.B. aufgrund Verzögerungen im Veranstaltungsablauf, höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen) überschritten werden, kann AB die Vergütung für jede weitere angefangene halbe Stunde um den im Angebot aufgeführten Stundensatz erhöhen.
  • Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von AB kurzfristig (d.h. innerhalb von drei Monaten) vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind weitere 20% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an AB zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.
  • Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten.
  1. NUTZUNGS- UND UHRHEBERRECHT
    • Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte an den Lichtbildern verbleiben auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei AB.
    • Die von AB hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers und ausschließlich für private Zwecke bestimmt. Eine Weitergabe der von AB hergestellten Lichtbilder zu gewerblichen Zwecken (auch an andere beteiligte Dienstleister*innen) bedarf der vorherigen Zustimmung von AB.
    • Überträgt AB die Nutzungsrechte an seinen Werken (z.B. für alle gewerblichen Zwecke), ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
    • Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars.
    • AB kann bei Verwertung der Lichtbilder, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden.
    • Der Besteller eines Bildes im Sinne von § 60 UrhG hat kein Recht das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
    • Jegliche technische Veränderung von gelieferten Bilddaten (Bildbearbeitung, Änderung des Ausschnitts, Verwendung von Filtern, etc.) ist ausdrücklich untersagt.
    • Alle Lichtbilder, die während des vereinbarten Zeitraums erstellt werden und von AB an den Auftraggeber übergeben wurden, können von AB für Eigenwerbung, Ausstellungen, Messen, Webseite, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten, Fotografie-Plattformen, Fotografiewettbewerben und weiteren Publikationen verwendet werden. Der Auftraggeber erteilt hierzu über das Buchungsformular sein ausdrückliches Einverständnis und bestätigt, wofür die Bilder genutzt werden können.
  2. EIGENTUMSVORBEHALT
    • Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Lichtbilder und Waren Eigentum von AB.
  3. AUSFÜHRUNG DER VERTRAGSPFLICHTEN
    • Insbesondere bei Halb- oder Ganztagsreportagen ist AB und ggf. deren Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inklusive Verpflegung zu gewähren.
    • AB ist stets bemüht, bei Reportagen alle Höhepunkte und vor allem die Gäste fotografisch festzuhalten. Es besteht jedoch seitens AB keine Garantie für die Aufnahme jedes einzelnen Gastes und ebenso nicht für das Festhalten jedes einzelnen Moments. AB ist jedoch sehr bemüht, dies zu erreichen.
    • Sollte das Fotografieren seitens des Veranstaltungsortes nicht erwünscht oder gestattet sein, so trägt AB keine Verantwortung für fehlende Aufnahmen während des gebuchten Zeitraums. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers sich diesbezüglich rechtzeitig zu informieren und eine Genehmigung vom Veranstaltungsort einzuholen.
    • AB ist berechtigt, Fremdleistungen durch Fotolabore, Druckereien etc. zu beauftragen. AB ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.
    • AB wählt die Lichtbilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden. AB arbeitet stets nach bestem Wissen und Gewissen.
    • Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Lichtbilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von AB unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von AB ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung mit und Beauftragung von AB und sind gesondert zu vergüten.
    • Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch andere Fotografen oder durch Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.
  4. BEREITSTELLUNG DER DATEN
    • Alle durch AB ausgewählten und professionell bearbeiteten Bilder werden dem Auftraggeber auf einem Datenträger (USB-Stick) und/oder einem Downloadlink (z.B. per Online-Galerie) in hoher Auflösung in Form von JPG-Dateien innerhalb von sechs Wochen nach dem Fototermin zur Verfügung gestellt, sofern nicht anders vereinbart.
    • Sofern der Auftraggeber ebenfalls die Erstellung und den Druck eines Fotobuchs in Auftrag gegeben hat oder dieses in dem gebuchten Paket enthalten ist, erfolgt die Lieferung des ersten Entwurfs zur Abstimmung mit dem Auftraggeber spätestens vier Wochen nach Lieferung der Bilder im unter Ziffer 7.1 genannten Zeitraum. Das Fotobuch wird nach Freigabe durch den Auftraggeber in den Druck gegeben. Nachträgliche Änderungswünsche sind von AB nicht zu vertreten und zu verantworten.
    • Terminzusagen seitens AB beziehen sich nur auf dessen Eigenleistung. AB haftet für Überschreitung der Fristen aus Ziffer 7.1 und 7.2 nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Leistungen, die außer Haus von Dritten erbracht werden, sind von AB nicht zu vertreten und zu verantworten.
    • AB ist nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials verpflichtet, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen, verbleiben bei AB.
  5. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
    • AB haftet– außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.
    • Die Vergabe, Organisation und Ausführung von Buchungen erfolgen mit großer Sorgfalt. Sollte aber aufgrund besonderer Umstände wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen von AB) AB zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall von AB kommen, wird AB (soweit vom Kunden erwünscht) alle in ihrer Macht stehenden Bemühungen anstellen, um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistung erbringt, zu finden. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
    • Kann der Fototermin seitens des Auftraggebers aufgrund höherer Gewalt (nachweislich z.B. Krankheit, Unfall, o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet AB auf das Einverlangen des restlichen Honorars. Die Gebühr gemäß Punkt 3.2 für geleistete Vorarbeit seitens AB bleibt hiervon jedoch unberührt und wird dem Auftraggeber nicht zurückerstattet.
    • Im Falle einer Verschiebung des vereinbarten Fototermins, werden alle bereits getätigten Zahlungen nicht erstattet, können aber auf ein neues Datum für den Fototermin angerechnet werden, sofern AB dem zustimmt und der Termin noch frei ist. Sollte der neue Fototermin in ein darauffolgendes Jahr oder weitere Folgejahre verschoben werden, wird das für den neuen Zeitpunkt geltende Honorar berücksichtigt.
    • AB haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet AB keinen Ersatz.
    • AB verwahrt die Negative und digitale Daten sorgfältig. Für Nichtlesbarkeit von Daten nach der Aufnahme oder der Archivierung, die durch nicht grob fahrlässige Behandlung durch AB oder etwaige Mitarbeiter*innen verursacht wird, werden keine Ersatzansprüche gewährt. AB ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Negative und digitale Daten nach 3 Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Für Datenverluste bei der Archivierung der Lichtbilder kann generell keine Haftung übernommen werden. Bei Übergabe der Daten inkl. aller erworbenen Nutzungsrechte, übernimmt der Auftraggeber die Verpflichtung der weiteren Archivierung.
    • AB haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern übernimmt AB keine Haftung.
    • Der Auftraggeber versichert, dass er an allen AB übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
    • AB sorgt für die Instandhaltung des Fotografie-Equipments und ist verantwortlich für dessen Bedienung während des gesamten Fototermins. Hierzu verfügt AB, im Falle von technischen Störungen, in der Regel immer über Ersatztechnik. Dennoch ist AB nicht verantwortlich zu machen, sollte während der Arbeit eine technische Störung eintreffen und hierdurch die Arbeit zum Austausch des Equipments unterbrochen werden. Hierdurch verpasste Fotoaufnahmen begründen keine Schadensersatzpflicht von AB.
    • Jegliche Beanstandungen – gleich welcher Art – sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Bilder bzw. des Werkes schriftlich bei AB einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Lichtbilder, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch AB beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.
  6. DATENSCHUTZ UND AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG
    • Für die Abwicklung des Auftrages ist es notwendig, dass AB personenbezogene Daten des Auftraggebers erhebt, speichert und nutzt. Hiermit verweist AB auf die gesonderte Datenschutzerklärung hin.
    • Alle personenbezogenen Daten, die AB erhebt, verarbeitet und nutzt, unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Verbindung mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Eine Datenverwendung ist nur dann zulässig, wenn das BDSG, die DSGVO oder eine andere Rechtsvorschrift diese erlauben oder der Auftraggeber eingewilligt hat.
    • Mit Buchung erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass Ann-Christin Bert – Photography, Inh. Ann-Christin Wegmann, Buddenkämpe 4a, 49377 Vechta, im Rahmen des Auftrags folgende personenbezogene Daten verarbeiten darf:
  • Name, Vorname
  • Adresse
  • E-Mailadresse
  • Telefonnummer
  • Lichtbilder
  • Social Media Accounts
    • Die erhobenen und gespeicherten Daten werden ausschließlich zur Erfüllung des Kundenauftrags, für die Kundenverwaltung, Kontaktaufnahme und Abrechnungszwecke verwendet. AB versichert, dass die ihrerseits durchgeführte EDV auf Grundlage geltender Gesetze erfolgt und für die Auftragsabwicklung notwendig ist.
    • Für die Abwicklung des Kundenauftrags speichert AB die Daten auf dem PC/Laptop und nutzt die Dienste von Lexoffice oder ähnlichen Buchhaltungsprogrammen für Abrechnungszwecke. Für die Bearbeitung und Übergabe der Lichtbilder nutzt AB die Software/Plattform von Lightroom, Imagen, Photoshop, PhotoMechanics, Picdrop, Pic-Time oder ähnliche Software/Plattform. Die Lichtbilder werden per Online-Galerie zum Download übermittelt. Die Galerien werden sechs Monate nach Übergabe gelöscht.
    • Mit Buchung willigt der Auftraggeber weiterhin ein, dass AB die erstellten Bildaufnahmen auf dem PC/Laptop sowie externen Festplatten/SD-/XQD-Karten oder anderen Servern zur Sicherung und Verwahrung der Bilder speichern darf.
    • Der Auftraggeber hat das Recht, diese Einwilligung jederzeit und ohne Angabe einer Begründung zu widerrufen. Auf Anfrage kann AB eine detaillierte Auskunft über den Umfang der vorgenommenen Datenerhebung erbringen. Darüber hinaus benötigt es für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung der Auftraggeber.
    • Dem Auftraggeber ist bewusst, dass trotz aller Maßnahmen zur Gewährung des Datenschutzes diese Daten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Bundesrepublik Deutschland vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen. Ferner ist nicht garantiert, dass diese Daten vertraulich bleiben, die inhaltliche Richtigkeit fortbesteht und die Daten nicht verändert werden können.
  1. SENDUNG VON GEDRUCKTEN LICHTBILDERN, FOTOPRODUKTEN UND RÜCKSENDUNGEN
    • Sofern der Auftraggeber die Zusendung von gedruckten Lichtbildern oder anderen Fotoprodukten (zusätzlich zum gebuchten Paket) gebucht hat, erfolgt die Zusendung auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Sollte die gelieferten gedruckte Lichtbilder einen Fehler haben, so ist sie an AB, mit Hinweis um welchen Fehler es sich handelt, zurückzusenden.
    • Soweit möglich, wird AB für gelieferte Ware, die einen Fehler aufweist, in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
    • Die Rücksendung von Lichtbildern, Fotobüchern, Vorlagen etc. erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte der Auftraggeber eine Rücksendung nicht erhalten, so kann AB hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadensersatz ist hiermit ausgeschlossen.
    • Die Rücksendung muss an folgende Anschrift erfolgen:

Ann-Christin Bert – Photography
Inh. Ann-Christin Wegmann
Buddenkämpe 4a
49377 Vechta

  1. WIDERRUFSBELEHRUNG
    • Widerrufsrecht

Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ab Buchungsbestätigung ohne Angabe von Gründen die Buchung zu widerrufen.

Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen die Auftraggeber AB mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

  • Folgen des Widerrufs

Wenn die Auftraggeber diesen Vertrag widerrufen, hat AB den Auftraggebern alle Zahlungen, die sie geleistet haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei AB eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das die Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit den Auftraggebern wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden den Auftraggebern wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

  1. SALVATORISCHE KLAUSEL
    • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
  2. GERICHTSSTAND
    • Erfüllungsort und Gerichtsstand entspricht dem Sitz von AB.

 

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